Die enge Zusammenarbeit der hochqualifizierten Fachleute der CompletDent Zahnklinik mit hervorragenden Zahntechnikern unseres Partnerlabors garantiert Ihnen einen natürlich wirkenden, hochwertigen und langlebigen Zahnersatz.
Auf alle SGS-Implantate gewähren wir eine Garantie auf Lebenszeit! Die durch innovative Forschungsarbeit entwickelten modernen SGS-Implantatsysteme ermöglichen, dass alle durch Zahnlücken oder durch Zahnlosigkeit verursachten Probleme der Patienten gelöst werden. Seit über 20 Jahren stehen wir im Dienste unserer Patienten und wir bieten ihnen preiswerte Zahnimplantate von hervorragender Qualität an. Die permanente Kontakthaltung mit der namhaften Firma in Liechtenstein ermöglicht uns eine reibungslose Zusammenarbeit, wodurch alle Fragen und Problemfälle umgehend geklärt werden können. Das international bekannte Unternehmen bietet Ihnen Zahnimplantate mit einer Garantie auf Lebenszeit an! |
Folgende Garantieleistungen können Sie im Falle einer begründeten Reklamation in Anspruch nehmen:
- 5 Jahre Garantie – auf die Zahnimplantate gilt die Herstellergarantie, dies bedeutet bei SGS-Implantaten eine Garantie auf Lebenszeit, die sich ebenso wie bei den Zahnimplantaten auf den Implantatkörper bezieht.
- 3 Jahre Garantie – es gilt auf Kronen aus Metallkeramik, aus Zirkon, aus Vollzirkon (Prettau-Kronen), auf Teleskopkronen bzw. auf herausnehmbare Geschiebeprothesen,
- 2 Jahre Garantie gilt – auf Vollprothesen, die mit Goldnetzverstärkung versehen sind, bzw. auf ästhetische Zahnfüllungen,
- 1 Jahr Garantie gilt – auf aus Kunststoff hergestellten Totalprothesen.
Diese umfassenden Garantien können wir nur gewährleisten, da wir auf das Fachwissen und die hervorragende Arbeit unserer Ärzte von CompletDent vertrauen können, und wissen, dass die von uns verwendeten Materialien von ausgezeichneter Qualität sind. Die Leistungen unserer Zahnklinik entsprechen in jeder Hinsicht den Erwartungen der modernen Zahnheilkunde.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns bei jeder Zahnersatzbehandlung eine schriftliche Garantiebescheinigung.
Wann können Sie die Garantieleistung in Anspruch nehmen?
Sie sind nur dann berechtigt Ihren Garantieanspruch geltend zu machen, wenn Sie nach der Durchführung der zahnmedizinischen Behandlung den Aufforderungen Ihres Arztes zur Kontrolluntersuchung Folge leisten und zu den jährlichen kostenlosen Reihenuntersuchungen erscheinen. Es lohnt sich und verlangt von Ihnen nur einen minimalen Zeitaufwand.
Selbstverständlich hängt das Behandlungsergebnis auch von weiteren Faktoren ab, wofür wir keine Haftung übernehmen können, wie der Gesundheitszustand oder die Mundhygiene des Patienten.
So gilt die Garantie ausschließlich für jene Fälle, in denen die Qualität des Zahnersatzes beanstandet wird.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie die Kontrolluntersuchungen auch bei unseren Partnerärzten in ihrer Heimat, z.B. in Südtirol, Italien, Österreich oder in der Schweiz, durchführen lassen können.
Nur im Falle von ernsten Problemen sollten Sie uns in Ungarn aufsuchen, damit wir eine effektive Lösung finden können.
Sie müssen nur einige Voraussetzungen zu erfüllen, wenn Sie die Garantie geltend machen möchten:
- Sie erscheinen entweder bei uns in Budapest oder in Ihrem Heimatland bei der jährlich stattfindenden, kostenlosen Reihenuntersuchung,
- Sie halten alle Vorschriften bezüglich der Mundhygiene ein, und legen großen Wert auf die entsprechende Reinigung des jeweiligen Zahnersatzes,
- Der Zahnersatz (Zahnkrone, Zahnbrücke, Prothese) wurde vom Dentallabor technisch mangelhaft angefertigt.
Ein Garantie-Anspruch erlöscht in folgenden Fällen, und kann nicht mehr geltend gemacht werden:
- Der Patient versäumt, an den jährlichen kostenlosen Reihenuntersuchungen teilzunehmen.
- Der Patient vernachlässigt die Mundhygiene.
- Bei nicht bestimmungsgemäßer Benutzung des Zahnersatzes, bzw. bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht werden.
- Der Patient versäumt, die vom Zahnarzt verordnete Nachtschiene zu tragen oder diese anfertigen zu lassen. Durch den zu großen Druck springt so die Verhüllung ab.
- Bei Schäden, die durch Anspannung der Porzellanschale verursacht werden.
- Da der Erfolg der Wurzelkanalbehandlung von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z. B. von den Abweichungen in der Wurzelform, wodurch trotz größter Präzision das Ergebnis unsicher ist, können wir dafür keine Haftung übernehmen.
Selbstverständlich bemühen wir uns eine beanstandungsfreie Arbeit zu leisten, da unsere Qualitätssicherung uns verpflichtet, für alle unsere Leistungen Garantien zu übernehmen.
In Problemfällen haben Sie die Möglichkeit, sich an unsere Partnerärzte in Ihrer Heimat zu wenden, die in Südtirol, Italien, Österreich, Deutschland oder in der Schweiz dafür sorgen, dass die notwendigen medizinischen Maßnahmen ergriffen werden.
Selbst die jährlichen verbindlichen Kontrolluntersuchungen können Sie bei unseren erfahrenen Partnerärzten durchführen lassen und Sie brauchen so deshalb nicht eigens nach Ungarn zu fahren.